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Champagne Gesetz

Champagne-Erzeugung - die strengen Vorschriften

Qualitätskontrolle

Auftrag und Vermächtnis für eine ganze Region

Die Menschen in der Champagne pflegen seit Jahrhunderten das Kulturgut Champagnewein. Sein Ursprung wurzelt, wie bei den großen Weinen der Welt, in einem einzigartigen Dreiklang aus besonderem Boden (Kreide - hält die Feuchtigkeit, verhütet aber stehende Nässe, speichert die Tageswärme und gibt sie nachts langsam frei), speziellem Klima (Jahres-Durchschnittstemperatur der Champagne von nur 10,5 ° C. - unter dieser Grenze werden die Trauben nicht mehr reif; dazu kommt ein sehr abwechslungsreiches Kleinklima) und ausgesuchten Rebsorten (Pinot Noir und Pinot Meunier mit blauen und Chardonnay mit weißen Trauben) und wird gekrönt durch die Kunst und das handwerkliche Geschick in der Weinbereitung.

Eine Fülle strenger Vorschriften regelt von A (wie Anbaugebiet) bis Z (wie Zertifizierung der kontrollierten Ursprungsbezeichnung „Champagne“ auf der Flasche) den gesamten Herstellungsprozess. Die Qualitäts-Normen wurden im Laufe der Zeit immer mehr ausgeweitet und verschärft und haben Gesetzeskraft erlangt.

Alle Champagne-Häuser und Champagne-Winzer fühlen sich diesen Champagne-Gesetzen verpflichtet und stellen damit sicher, dass jeder Schaumwein mit der AOC-Bezeichnung „Champagne“ stets einen Genuss besonderer Güte bietet. Die wichtigsten Bestimmungen und Merkmale sind nachstehend angeführt.

» In der Champagne sind ausschließlich drei Rebsorten erlaubt: Pinot Noir und Pinot Meunier mit blauen und Chardonnay mit weißen Trauben. Diese Rebsorten wurden - unter Berücksichtigung von Klima und Boden - gewählt, um leichte und feine Weine zu erzielen. Etwa ˚ der Rebfläche sind mit blauen Trauben, ≈ mit weißen Trauben bestockt.

» Champagne ist bis auf die Sorte „Rose“ ein Weißwein, obwohl er vorwiegend aus blauen Trauben erzeugt wird. In der Regel wird ein Champagne aus etwa ˚ blauen Trauben und ≈ weißen Trauben erzeugt.

» Das Weinbaugebiet der Champagne ist durch ein Gesetz aus dem Jahre 1927 auf ca. 34.000 ha begrenzt; davon waren 1999 30.147 ha ertragsfähig (3 % der Weinanbaufläche Frankreichs). Ein entscheidendes Kriterium für die Begrenzung des Weinbaugebietes ist die Bodenbeschaffenheit in der Champagne. Einmalig in ihrer Wirkung auf den Wein sind zum Beispiel die Belemnit-Kreide aus der Sekundärzeit und der Mineralienreichtum.

» Um die Qualität vor der Quantität zu fördern, sind nur vier Rebschnittmethoden zugelassen. Es sind kurze Rebschnitte, die eine gemäßigte Produktion gewährleisten: „Chablis“, „Cordon de Royat“, „Guyot“ „Vallée de la Marne“.

» Die Traubenmenge pro Hektar, die zur Herstellung von Champagne verwendet werden darf, wird jedes Jahr kurz vor der Weinlese neu festgesetzt. Im Jahr 2009 ist der maximal verfügbare Ertrag auf 8.000 kg/ha begrenzt, das entspricht 50,0 hl/ha. Die Differenz zwischen dem Höchstertrag (14.000 kg/ha) und dem verfügbaren Ertrag kann in eine individuelle Sonderreserve eingebracht werden, die jedoch auf insgesamt 8.000 kg/ha pro Erzeuger begrenzt ist.

» Auch das Minimum für den potentiellen Alkoholgehalt im Most wird jedes Jahr vor der Lese bestimmt. Im Jahre 2009 mussten die Trauben einen potenziellen Alkoholgehalt von mindestens 9,5 Vol.% aufweisen. Der Most, welcher das Minimum nicht erreicht, darf nicht für Champagne verwendet werden.

» Champagne wird, im Gegensatz zu anderen berühmten Weinen, durch Verschnitt verschiedener Gewächse und Jahrgänge hergestellt. Ein Grund dafür ist das nördliche kühle Klima des Weinbaugebiets, demzufolge sich bereits geringfügige Wetterveränderungen stärker als anderswo auf die Traubenqualität auswirken. So können im selben Jahr die Trauben einer Lage besser sein als die einer anderen Lage und die Trauben eines Jahres besser als die eines anderen Jahres. Der horizontale Verschnitt wird aus Weinen der rund 320 Lagen vorgenommen. Der vertikale Verschnitt erfolgt mit Reserveweinen verschiedener Jahrgänge.

» Beim Pressen der Trauben ist der Höchstertrag auf 102 Liter Most (ergibt 100 Liter Wein) aus 160 kg Trauben begrenzt. Damit nur die reifen Trauben am besten gepresst werden, ist nur die Ganztrauben-Pressung erlaubt.

» Champagne wird durch zwei Gärungen erzeugt. Die zweite Gärung muss in der Flasche erfolgen: Dabei verwandelt sich die „Fülldosage“ (in Wein aufgelöster Zucker und Hefe), die der Cuvée vor dem Abziehen auf Flaschen zugesetzt wird, langsam in Alkohol und Kohlensäure.Das Abziehen der Cuvée auf Flaschen darf nicht vor dem 1.Jänner des auf die Ernte folgenden Jahres vorgenommen werden.

» Die Flaschen müssen laut Gesetz mindestens 15 Monate (davon mindestens 12 Monate auf dem Satz) bzw. bei Jahrgangs-Champagne mindestens 3 Jahre in den Kellereien gelagert werden (durchschnittlich sind es jedoch 2,5 bis 5 Jahre). Gerade dieses langsame Altern in der Flasche ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die unvergleichliche Feinheit des Champagneweines. Vor dem Versand werden die Flaschen gerüttelt und der im Flaschenhals angesammelte Satz durch Degorgieren entfernt.

» Der Champagne wird in Räumlichkeiten erzeugt, in denen nur Weine aus dem begrenzten Weinbaugebiet lagern dürfen. Es ist verboten, andere Schaumweine in der Champagne herzustellen.

» Außerdem dürfen der Champagne sowie die Stillweine „Coteaux Champenois“ das Weinbaugebiet der Champagne nur in Flaschen, also nicht in Fässern oder Tanks, verlassen. Somit ist die Verarbeitung von Champagne-Grundweinen außerhalb der Champagne unmöglich.

» Die Einhaltung dieser und zahlreicher weiterer Vorschriften wird ständig von insgesamt vier Kontrollgremien mit eigenen Inspektoren und Technikern überwacht.

 

 

Qualitätskontrollen

Champagne ist der meistkontrollierte Wein der Welt.

Vier französische Kontrollinstanzen mit eigenen Inspektoren und Technikern:

» Finanzministerium (Alkoholsteuer)
» Landwirtschaftsministerium (Répression des Fraudes)
» I.N.A.O. (Institut National des Appellations d’Origine)
» CIVC (Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne / Champagne-Gesamtverband)

Zwei zusätzliche Kontrollmöglichkeiten auf den Flaschen:

Auf dem Teil des Naturkorkens, der in der Flasche steckt, muss die Bezeichnung „Champagne“ und gegebenenfalls der Jahrgang vorhanden sein. Die Etiketten sind außerdem mit einer Erzeuger-Nummer versehen. Davor stehen jeweils zwei Buchstaben, die folgende Bedeutung haben:

NM Négociant-Manipulant
Champagnehaus. Natürliche oder juristische Person, die Trauben, Most oder Grundwein kauft und die weitere Verarbeitung in ihrem Betrieb vornimmt.

RM Récoltant-Manipulant
Champagnewinzer, der ausschließlich aus eigenen Weinen im eigenen Betrieb Champagne herstellt.

RC Récoltant-Coopérateur
Genossenschaftswinzer, der die Trauben seiner Ernte an seine Genossenschaft liefert und von dieser verkaufsfertige Champagne geliefert bekommt. Er kann auch Champagne erhalten, der auf der Hefe liegt und noch zu degorgieren und zu dosieren ist.

CM Coopérative de Manipulation
Genossenschaft, die in ihrem Betrieb Trauben ihrer Mitglieder vinifiziert, zu Champagne verarbeitet und ihn unter der eigenen Marke verkauft.

*SR Société de Récoltants
Winzervereinigung, die Weine aus der Ernte ihrer Gesellschafter, die verwandt sind, verarbeitet.


ND Négociant Distributeur
Vertriebsgesellschaft, die verkaufsfertige Champagne-Flaschen ankauft und sie im eigenen Betrieb mit Etiketten versieht.


*R Récoltant
Champagnewinzer, der seine Weine nicht selbst ausbaut und der keiner Genossenschaft angehört. Die Trauben seiner Ernte werden im Lohnverfahren von einem Champagnehaus (NM) zu Champagne verarbeitet.


MA Marque d’Acheteur
Handelsmarke. Markeninhaber ist nicht der Champagnehersteller, sondern meist dessen Kunde.

* Champagne-Marken, die vor ihrer Erzeugernummer die Buchstaben „R“ oder „SR“ haben, bilden im Vergleich zu den anderen die Ausnahme.

 

 

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